§ 23 MiLoG – Evaluation

§ 23 MiLoG: amtlicher Text, geltende Fassung. Die Vorschrift ist Teil des Gesetzes Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.

Der Gesetzestext

Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.

Einordnung

Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.

Hierauf nehmen Bezug

Andere Vorschriften nehmen auf § 23 Bezug. Solche Querverweise zeigen, wo eine Norm im Regelungsgefüge tatsächlich wirkt.

Davor und danach

Das MiLoG umfasst insgesamt 24 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des MiLoG

Amtliche Fundstelle

Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 3 G v.

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