§ 26 KSchG – Inkrafttreten
§ 26 KSchG trägt die amtliche Überschrift „Inkrafttreten“. Nachfolgend steht der Wortlaut in der geltenden Fassung.
Der Gesetzestext
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Gut zu wissen
Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.
Benachbarte Vorschriften
Die Gesamtübersicht listet alle 28 Paragrafen des KSchG auf. Zur Übersicht des KSchG
Woher dieser Text stammt
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 131.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

