Art 59a GG – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. Art 59a ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Davor und danach

Alle 202 Paragrafen des GG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des GG

Woher dieser Text stammt

Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3..

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