(XXXX) §§ 81 bis 104n GewO – (weggefallen)

(XXXX) §§ 81 bis 104n ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.

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Woher dieser Text stammt

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des GewO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.