(XXXX) §§ 72 bis 80 GewO – (weggefallen)
(XXXX) §§ 72 bis 80 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Davor und danach
Vorher§ 71bAnwendbarkeit von Vorschriften des stehenden Gewerbes für die Ausübung im Messe-, Ausstellungs- und MarktgewerbeDanach(XXXX) §§ 81 bis 104n(weggefallen)
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Woher dieser Text stammt
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.
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