(XXXX) §§ 42a bis 44a GewO – (weggefallen)
(XXXX) §§ 42a bis 44a enthält derzeit keinen Regelungsinhalt. Solche Lücken entstehen, wenn eine Vorschrift gestrichen wird, ohne das Gesetz neu zu nummerieren.
Davor und danach
Zum GewO sind hier 170 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des GewO
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des GewO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.
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