(XXXX) §§ 16 bis 28 GewO – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 16 bis 28 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
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Woher dieser Text stammt
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des GewO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.
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