Anlage 11 FeV – (zu § 31)Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis

Hier finden Sie Anlage 11 FeV vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Der Gesetzestext

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2095 - 2097;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


AusstellungsstaatKlasse(n)theoretische
Prüfungpraktische
PrüfungAlbanienA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DEneinneinAMneinjaAndorraalleneinneinBosnien und HerzegowinaA1, A, BneinneinFranzösisch-PolynesienalleneinneinGibraltaralleneinneinGuernseyalleneinneinInsel ManalleneinneinIsraelA1, A2, A, BneinneinJapanalleneinneinJerseyalleneinneinKosovoAM, A1, A2, A,
B, BE, C1, C1E,
C, CE, D1, D1E,
D und DEneinneinMoldauA1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DEneinjaRepublik Nordmazedonienalleneinnein(weggefallen)MonacoalleneinneinMontenegroalleneinneinNamibiaA1, A, B, BE, C1, C1E, C, CEneinneinNeukaledonienalleneinneinNeuseeland1, 6neinneinRepublik Korea1, 2neinneinSan MarinoalleneinneinSchweizalleneinneinSerbienalleneinneinSingapuralleneinneinSüdafrikaalleneinneinFahrerlaubnisse, die im tatsächlichen Herrschaftsbereich der Behörden in Taiwan erteilt wurdenB/BEneinneinUkraineA1, A, B, BE,
C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DEneinneinVereinigtes KönigreichalleneinneinFahrerlaubnisse aus den Australischen Territorien:– Australian Capital TerritoryC, Rneinnein– New South WalesC, Rneinnein– Northern TerritoryC, Rneinnein– QueenslandC, Rneinnein– South AustraliaC, Rneinnein– TasmaniaC, Rneinnein– VictoriaC, CAR, Rneinnein– Western AustraliaC, RneinneinPkw-Fahrerlaubnisse der US-Bundes-
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete:– AlabamaDneinnein– ArizonaG, D, 2neinnein– ArkansasDneinnein– ColoradoC, Rneinnein– ConnecticutD, 1, 2janein– DelawareDneinnein– District of ColumbiaDjanein– FloridaEjanein– IdahoDneinnein– IllinoisDneinnein– IndianaDriver´s License,
Chauffeur License,
Public Passenger Chauffeur License,
Commercial Driver License,
Probationary
Operator´s Licensejanein– IowaC (Noncommercial Operator´s
License),
A (Commercial
Driver´s License),
B (Commercial
Driver´s License),
C (Commercial
Driver´s License),
D (Noncommercial Chauffeur Driver´s License mit
Endorsement 1, 2 oder 3),
Intermediate Driver´s Licenseneinnein– KansasCneinnein– KentuckyDneinnein– LouisianaEneinnein– MarylandC (Full License und
Provisional License)neinnein– MassachusettsDneinnein– Michiganoperatorneinnein– MinnesotaDjanein– Mississippioperator, Rjanein– MissouriFjanein– NebraskaOjanein– New MexicoDneinnein– North CarolinaCjanein– OhioDneinnein– OklahomaDneinnein– OregonCjanein– PennsylvaniaCneinnein– Puerto Rico3neinnein– South CarolinaDneinnein– South Dakota1 und 2neinnein– TennesseeDjanein– TexasC, A, Bneinnein– UtahDneinnein– VirginiaD, M, A, B, Cneinnein– Washington StateDriver License
Intermediate Driver Licenseneinnein– West VirginiaEneinnein– WisconsinDneinnein– WyomingCneinneinFahrerlaubnisse der Kanadischen Provinzen:– Alberta5neinnein– British Columbia5, 6, 7 (Novice Driver´s Licence)neinnein– Manitoba5, 4 Stage F, 3 Stage F,
2 Stage F, 1 Stage Fneinnein– New Brunswick5, 7 Stufe 2neinnein– Newfoundland5neinnein– Northwest Territories5neinnein– Nova Scotia5neinnein– OntarioGneinnein– Prince Edward Island5neinnein– Québec5neinnein– Saskatchewan1 und 5neinnein– Yukon5neinnein

Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse.Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License“ keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“.Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“.Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“.Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“.Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.Amtliche Anmerkung: Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.Amtliche Anmerkung: Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.Amtliche Anmerkung: Vor Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE hat der Antragsteller seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen. Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM. Wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, ist für die Erteilung der Klasse B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht vorgesehen.Amtliche Anmerkung: Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.

Hinweis

Umfangreiche Normen wie diese sind meist über die Jahre gewachsen. Die Reihenfolge der Absätze folgt nicht immer der praktischen Bedeutung.

Davor und danach

Das FeV umfasst insgesamt 123 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des FeV

Quelle und Stand

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des FeV (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8..

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