§ 76a FeV – Besondere Anwendungsbestimmungen

Nachstehend § 76a FeV. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.

Amtlicher Wortlaut

Anlage 7 Nummer 1.3 Satz 4 Buchstabe m und n ist ab dem 1. April 2027 anzuwenden.

Zur Einordnung

Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.

Benachbarte Vorschriften

Alle 123 Paragrafen des FeV stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des FeV

Amtliche Fundstelle

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des FeV (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.8..

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