§ 7k EStG – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 7k ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Hierauf nehmen Bezug
2 Vorschriften verweisen auf diese Norm. Das ist ein guter Weg, den Zusammenhang zu erschließen, in dem sie steht.
- § 2 EStG Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen
- § 57 EStG Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
Davor und danach
Zum EStG sind hier 247 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des EStG
Woher dieser Text stammt
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

