§ 27 EStG – (weggefallen)
§ 27 EStG im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet „(weggefallen)“.
Wortlaut der Vorschrift
-
Gut zu wissen
Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.
Hierauf nehmen Bezug
Diese Vorschrift wird von anderen Normen in Bezug genommen. Die Liste zeigt, welche Regelungen auf sie aufbauen.
- § 3 EStG
- § 15 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 17 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 20 EStG
Davor und danach
Die Gesamtübersicht listet alle 247 Paragrafen des EStG auf. Zur Übersicht des EStG
Amtliche Fundstelle
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

