BGB Allgemeiner Teil

Der Allgemeine Teil des BGB (§§ 1 bis 240) enthält die Grundbegriffe, auf denen das gesamte Privatrecht aufbaut. Dazu gehören der Beginn der Rechtsfähigkeit mit der Geburt (§ 1), der Eintritt der Volljährigkeit mit 18 Jahren (§ 2), die Geschäftsfähigkeit und ihre Beschränkung bei Minderjährigen, der Wohnsitz mit seinen Sonderregeln für Kinder, Soldaten, Beamte und Gefangene, das Namensrecht nach § 12 sowie die Legaldefinitionen von Verbraucher (§ 13) und Unternehmer (§ 14), an denen im Verbraucherschutz fast alles hängt. Die Beiträge erklären jede Vorschrift mit Wortlaut, Voraussetzungen und einem Alltagsbeispiel – und zeigen, warum diese scheinbar abstrakten Normen in konkreten Streitfällen regelmäßig den Ausschlag geben.

Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter: §§ 107 und 108 BGB

Alles über die Regelungen der § 20 Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter und ihre Bedeutung für Minderjährige und deren Vertreter.

Interesse an einer Kooperation?

Es fehlen an dieser Stelle noch Inhalte, oder Sie möchten hier erwähnt werden?