(XXXX) §§ 960 bis 1024 ZPO – (weggefallen)
(XXXX) §§ 960 bis 1024 enthält derzeit keinen Regelungsinhalt. Solche Lücken entstehen, wenn eine Vorschrift gestrichen wird, ohne das Gesetz neu zu nummerieren.
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Zum ZPO sind hier 1091 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des ZPO
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des ZPO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 320.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

