§ 71e VwVfG – Elektronisches Verfahren
Wortlaut von § 71e VwVfG, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.
Wortlaut der Vorschrift
Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. § 3a Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 bleibt unberührt.
Was dabei zu beachten ist
Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.
Verweise auf diese Norm
Auf § 71e wird an 2 Stellen verwiesen. Wer die Tragweite einer Vorschrift einschätzen will, findet hier den besten Ansatzpunkt.
Benachbarte Vorschriften
Alle 130 Paragrafen des VwVfG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des VwVfG
Quelle und Stand
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des VwVfG (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 23.1.2003 I 102.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

