(XXXX) §§ 181 und 182 VwGO

(XXXX) §§ 181 und 182 VwGO: amtlicher Text, geltende Fassung. Die Vorschrift ist Teil des Gesetzes Verwaltungsgerichtsordnung.

Der Gesetzestext

(Änderungsvorschriften)

Zur Einordnung

Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.

Benachbarte Vorschriften

Das VwGO umfasst insgesamt 216 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des VwGO

Woher dieser Text stammt

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des VwGO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686.

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