§ 105 VwGO

Wortlaut von § 105 VwGO, unverändert übernommen aus der amtlichen Quelle.

Der Gesetzestext

Für das Protokoll gelten die §§ 159 bis 165 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

Gut zu wissen

Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.

Im Gesetz weiterlesen

Das VwGO umfasst insgesamt 216 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des VwGO

Woher dieser Text stammt

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des VwGO (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686.

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.