§ 7d VVG – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 7d ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 7cBeurteilung von Versicherungsanlageprodukten; BerichtspflichtDanach§ 8Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
Die Gesamtübersicht listet alle 223 Paragrafen des VVG auf. Zur Übersicht des VVG
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.5.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

