§ 12 VVG – Versicherungsperiode

Nachstehend § 12 VVG. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.

Amtlicher Wortlaut

Als Versicherungsperiode gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.

Gut zu wissen

Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.

Davor und danach

Alle 223 Paragrafen des VVG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des VVG

Quelle und Stand

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 26.5.

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.