Anlage 3 UStG – (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7

Hier finden Sie Anlage 3 UStG vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Wortlaut der Vorschrift

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1787)

Lfd. Nr.WarenbezeichnungZolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)1Granulierte Schlacke (Schlackensand) aus der Eisen- und StahlherstellungUnterposition 2618 00 002Schlacken (ausgenommen granulierte Schlacke), Zunder und andere Abfälle der Eisen- und StahlherstellungUnterposition 2619 003Schlacken, Aschen und Rückstände (ausgenommen solche
der Eisen- und Stahlherstellung), die Metalle, Arsen oder deren Verbindungen enthaltenPosition 26204Abfälle, Schnitzel und Bruch von KunststoffenPosition 39155Abfälle, Bruch und Schnitzel von Weichkautschuk, auch zu Pulver oder Granulat zerkleinertUnterposition 4004 00 006Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von GlasUnterposition 7001 00 107Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art; ausgenommen Waren der Position 8549Position 71128Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder StahlPosition 72049Abfälle und Schrott, aus KupferPosition 740410Abfälle und Schrott, aus NickelPosition 750311Abfälle und Schrott, aus AluminiumPosition 760212Abfälle und Schrott, aus BleiPosition 780213Abfälle und Schrott, aus ZinkPosition 790214Abfälle und Schrott, aus ZinnPosition 800215Abfälle und Schrott, aus anderen unedlen Metallenaus Positionen 8101 bis 811316Abfälle und Schrott, von elektrischen Primärelementen, Primärbatterien und Akkumulatoren; ausgebrauchte elektrische Primärelemente, Primärbatterien und AkkumulatorenUnterposition 8549 11, Unterposition 8549 12, Unterposition 8549 13, Unterposition 8549 14 und Unterposition 8549 1917Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten ArtUnterpositionen
8549 21 und
8549 29

Gut zu wissen

Die Absätze bauen in der Regel aufeinander auf: Der erste nennt den Grundsatz, die folgenden Ausnahmen oder Verfahrensfragen.

Benachbarte Vorschriften

Zum UStG sind hier 93 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des UStG

Quelle und Stand

Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386.

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