§ 13d UStG – (weggefallen)

Hier finden Sie § 13d UStG vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Wortlaut der Vorschrift

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Gut zu wissen

Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.

Davor und danach

Alle 93 Paragrafen des UStG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des UStG

Woher dieser Text stammt

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des UStG (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 386.

Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.