§ 456b StPO – (weggefallen)
§ 456b ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 456aAbsehen von Vollstreckung bei Auslieferung, Überstellung oder AusweisungDanach§ 456cAufschub und Aussetzung des Berufsverbotes
Die Gesamtübersicht listet alle 684 Paragrafen des StPO auf. Zur Übersicht des StPO
Woher dieser Text stammt
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

