§ 3 StGB – Geltung für Inlandstaten
Nachstehend § 3 StGB. Was die Vorschrift im konkreten Fall bedeutet, hängt von den Umständen ab.
Der Gesetzestext
Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Inland begangen werden.
Zur Einordnung
Kurze Normen verweisen häufig auf andere Vorschriften oder setzen Begriffe voraus, die an anderer Stelle definiert sind.
Hierauf nehmen Bezug
Auf § 3 wird an 4 Stellen verwiesen. Wer die Tragweite einer Vorschrift einschätzen will, findet hier den besten Ansatzpunkt.
- § 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
- § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 261 StGB Geldwäsche
- § 328 StGB Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
Benachbarte Vorschriften
Alle 562 Paragrafen des StGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des StGB
Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 33.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

