§ 103 StGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 103 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Vorher§ 102Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer StaatenDanach§ 104Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
Zum StGB sind hier 562 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des StGB
Amtliche Fundstelle
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des StGB (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.11.1998 I 33.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

