§ 287f SGB VI – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 287f ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Davor und danach

Alle 500 Paragrafen des SGB VI stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB VI

Quelle und Stand

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754.

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