§ 287c SGB VI – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 287c ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
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Alle 500 Paragrafen des SGB VI stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB VI
Quelle und Stand
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.2002 I 754.
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