§ 73a SGB V – (weggefallen)
Diese Vorschrift wurde aufgehoben. Der Platz im Gesetz bleibt frei, damit die Zählung der übrigen Paragrafen unverändert bleibt.
Verweise auf diese Norm
Verweise auf § 73a finden sich an 3 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.
- § 137g SGB V Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme
- § 140a SGB V Besondere Versorgung
- § 293a SGB V Transparenzstelle für Verträge über eine hausarztzentrierte Versorgung und über eine besondere Versorgung
Davor und danach
Zum SGB V sind hier 700 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des SGB V
Woher dieser Text stammt
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6..
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

