§ 54 SGB V – (weggefallen)

Diese Seite gibt § 54 SGB V wieder. Grundlage ist die amtliche Fassung, die das Bundesamt für Justiz veröffentlicht.

Amtlicher Wortlaut

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Einordnung

Kurze Vorschriften wie diese wirken oft unscheinbar, entfalten ihre Bedeutung aber erst im Zusammenspiel mit den benachbarten Paragrafen.

Verweise auf diese Norm

Andere Vorschriften nehmen auf § 54 Bezug. Solche Querverweise zeigen, wo eine Norm im Regelungsgefüge tatsächlich wirkt.

Davor und danach

Zum SGB V sind hier 700 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des SGB V

Quelle und Stand

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des SGB V (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6..

Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.