§ 30 SGB V

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 30 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Hierauf nehmen Bezug

Verweise auf § 30 finden sich an 6 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.

Davor und danach

Die Gesamtübersicht listet alle 700 Paragrafen des SGB V auf. Zur Übersicht des SGB V

Woher dieser Text stammt

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des SGB V (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.6..

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