§ 408 SGB III – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 408 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Alle 405 Paragrafen des SGB III stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB III
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1a G v. 24.7.
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