§ 85 SGB II – Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes

Hier finden Sie § 85 SGB II vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Wortlaut der Vorschrift

Abweichend von § 12a Satz 1 sind Leistungsberechtigte für am 31. Dezember 2022 laufende Bewilligungszeiträume oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 beginnen, nicht verpflichtet, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz in Anspruch zu nehmen.

Gut zu wissen

Auch knappe Vorschriften können weitreichende Folgen haben. Für die Anwendung im Einzelfall kommt es auf die Auslegung durch die Rechtsprechung an.

Im Gesetz weiterlesen

Alle 156 Paragrafen des SGB II stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB II

Quelle und Stand

Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850.

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