§ 45 SGB II – (weggefallen)
§ 45 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Hierauf nehmen Bezug
Andere Vorschriften nehmen auf § 45 Bezug. Solche Querverweise zeigen, wo eine Norm im Regelungsgefüge tatsächlich wirkt.
- § 16g SGB II Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
- § 16k SGB II Ganzheitliche Betreuung
- § 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften
- § 41a SGB II Vorläufige Entscheidung
Im Gesetz weiterlesen
Zum SGB II sind hier 156 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des SGB II
Woher dieser Text stammt
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850.
Diese Seite ist ein redaktionelles Angebot und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Streitfall die Auslegung durch die Gerichte.

