(XXXX) §§ 53 bis 60 SGB XII – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 53 bis 60 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
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Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des SGB XII (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2d G v. 24.7.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

