§ 14 SGB XII – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 14 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Davor und danach
Vorher§ 13Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer LeistungenDanach§ 15Vorbeugende und nachgehende Leistungen
Alle 195 Paragrafen des SGB XII stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des SGB XII
Woher dieser Text stammt
Der Text stammt aus der amtlichen Fassung, die das Bundesamt für Justiz unter gesetze-im-internet.de veröffentlicht. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 2d G v. 24.7.
Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.

