§ 48 OWiG
§ 48 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Davor und danach
Vorher§ 47Verfolgung von OrdnungswidrigkeitenDanach§ 49Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde
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Quelle und Stand
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 19.2.1987 I 602.
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