§ 164 MarkenG – (weggefallen)

Hier finden Sie § 164 MarkenG vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Amtlicher Wortlaut

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Zur Einordnung

Der knappe Wortlaut sagt wenig über die praktische Tragweite. Entscheidend ist hier regelmäßig, wie die Gerichte die Begriffe ausfüllen.

Davor und danach

Das MarkenG umfasst insgesamt 191 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des MarkenG

Quelle und Stand

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des MarkenG (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 20.5.

Diese Seite ist ein redaktionelles Angebot und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist im Streitfall die Auslegung durch die Gerichte.