(XXXX) §§ 76 bis 82 HGB – (weggefallen)

(XXXX) §§ 76 bis 82 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.

Davor und danach

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Woher dieser Text stammt

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des HGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.

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