(XXXX) §§ 76 bis 82 HGB – (weggefallen)
(XXXX) §§ 76 bis 82 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.
Davor und danach
Alle 696 Paragrafen des HGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des HGB
Woher dieser Text stammt
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des HGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

