(XXXX) §§ 279 bis 283 HGB – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 279 bis 283 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

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Amtliche Fundstelle

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des HGB (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.

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