§ 88 HGB – (weggefallen)

§ 88 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.

Davor und danach

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Woher dieser Text stammt

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.

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