§ 36 HGB – (weggefallen)
§ 36 enthält derzeit keinen Regelungsinhalt. Solche Lücken entstehen, wenn eine Vorschrift gestrichen wird, ohne das Gesetz neu zu nummerieren.
Verweise auf diese Norm
8 Vorschriften verweisen auf diese Norm. Das ist ein guter Weg, den Zusammenhang zu erschließen, in dem sie steht.
- § 104a HGB Bußgeldvorschrift
- § 289f HGB Erklärung zur Unternehmensführung
- § 334 HGB Bußgeldvorschriften
- § 340k HGB
- § 340n HGB Bußgeldvorschriften
- § 341n HGB Bußgeldvorschriften
- § 341x HGB Bußgeldvorschriften
- § 342o HGB Bußgeldvorschriften
Im Gesetz weiterlesen
Alle 696 Paragrafen des HGB stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des HGB
Amtliche Fundstelle
Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des HGB (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

