§ 292a HGB – (weggefallen)
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 292a ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
Benachbarte Vorschriften
Vorher§ 292Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus DrittstaatenDanach§ 293Größenabhängige Befreiungen
Das HGB umfasst insgesamt 696 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des HGB
Amtliche Fundstelle
Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2.
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