Art 31 GG

Hier finden Sie Art 31 GG vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Der Gesetzestext

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Hinweis

Der knappe Wortlaut sagt wenig über die praktische Tragweite. Entscheidend ist hier regelmäßig, wie die Gerichte die Begriffe ausfüllen.

Davor und danach

Alle 202 Paragrafen des GG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des GG

Amtliche Fundstelle

Übernommen aus der amtlichen Fassung bei gesetze-im-internet.de. Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3..

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.