Art 133 GG

Art 133 GG im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet diese Vorschrift.

Der Gesetzestext

Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Einordnung

Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.

Davor und danach

Die Gesamtübersicht listet alle 202 Paragrafen des GG auf. Zur Übersicht des GG

Quelle und Stand

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des GG (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3..

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