Art 133 GG
Art 133 GG im Volltext. Die amtliche Überschrift lautet diese Vorschrift.
Der Gesetzestext
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Einordnung
Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.
Davor und danach
Die Gesamtübersicht listet alle 202 Paragrafen des GG auf. Zur Übersicht des GG
Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des GG (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3..
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