Art 115b GG
Art 115b des Gesetzes GG regelt diese Vorschrift. Maßgeblich ist der nachstehende Wortlaut.
Amtlicher Wortlaut
Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über.
Gut zu wissen
Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.
Davor und danach
Alle 202 Paragrafen des GG stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des GG
Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des GG (zur Quelle). Stand der Fassung: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.3..
Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.

