(XXXX) §§ 139c bis 139h GewO – (weggefallen)
(XXXX) §§ 139c bis 139h enthält derzeit keinen Regelungsinhalt. Solche Lücken entstehen, wenn eine Vorschrift gestrichen wird, ohne das Gesetz neu zu nummerieren.
Benachbarte Vorschriften
Zum GewO sind hier 170 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des GewO
Amtliche Fundstelle
Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.
Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.

