§ 55d GewO

Hier finden Sie § 55d GewO vollständig und unverändert, so wie er derzeit gilt.

Amtlicher Wortlaut

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Hinweis

Eine Vorschrift dieser Länge steht selten für sich. Der Blick auf die umgebenden Paragrafen lohnt sich fast immer.

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Zum GewO sind hier 170 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des GewO

Quelle und Stand

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des GewO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.

Rechtstipps.net gibt den Gesetzestext unverändert wieder und ordnet ihn redaktionell ein. Ob und wie eine Vorschrift im Einzelfall greift, klärt anwaltliche Beratung.