§ 52 GewO – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 52 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Hierauf nehmen Bezug

Andere Vorschriften nehmen auf § 52 Bezug. Solche Querverweise zeigen, wo eine Norm im Regelungsgefüge tatsächlich wirkt.

Benachbarte Vorschriften

Alle 170 Paragrafen des GewO stehen im Inhaltsverzeichnis des Gesetzes. Zur Übersicht des GewO

Amtliche Fundstelle

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des GewO (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.

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