§ 39 GewO
An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. § 39 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.
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Quelle und Stand
Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des GewO (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.
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