§ 37 GewO

§ 37 ist weggefallen. Die Nummer bleibt im Gesetz bestehen, ohne dass ihr ein Regelungsinhalt zugeordnet ist.

Verweise auf diese Norm

Verweise auf § 37 finden sich an 1 Stellen im erfassten Bestand. Sie sind oft aufschlussreicher als der Wortlaut allein.

Davor und danach

Das GewO umfasst insgesamt 170 Vorschriften. Die vollständige Übersicht führt zu jedem einzelnen Paragrafen. Zur Übersicht des GewO

Amtliche Fundstelle

Der Wortlaut folgt der amtlichen Veröffentlichung des GewO (zur Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.1999 I 202.

Wir geben den Text der Vorschrift wieder, ohne ihn zu kommentieren. Was er für Ihren Fall bedeutet, lässt sich nur mit Kenntnis der Umstände beantworten.