(XXXX) §§ 59 bis 61 EStG – (weggefallen)

An dieser Stelle steht keine geltende Regelung mehr. (XXXX) §§ 59 bis 61 ist entfallen, die Nummerierung wurde beibehalten.

Davor und danach

Zum EStG sind hier 247 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des EStG

Woher dieser Text stammt

Grundlage ist die vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Fassung des EStG (amtliche Quelle). Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.