Anlage 1 EStG – (zu § 4d Absatz 1)Tabelle für die Errechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen

Diese Seite gibt Anlage 1 EStG wieder. Grundlage ist die amtliche Fassung, die das Bundesamt für Justiz veröffentlicht.

Der Gesetzestext

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3530)



Erreichtes Alter
des Leistungs-
empfängers (Jahre)Die Jahresbeiträge der
laufenden Leistungen sind zu
vervielfachen bei Leistungenan männliche
Leistungs-
empfänger mitan weibliche
Leistungs-
empfänger mit123bis26111727 bis 29121730131731 bis 35131636 bis 39141640 bis 46141547 und 48141449 bis 52131453 bis 56131357 und 58131259 und 60121261 bis 63121164111165 bis 67111068 bis 7110 972 bis 74 9 875 bis 77 8 778 8 679 bis 81 7 682 bis 84 6 585 bis 87 5 488 4 489 und 90 4 391 bis 93 3 394 3 295 und älter 2 2

Hinweis

Auch knappe Vorschriften können weitreichende Folgen haben. Für die Anwendung im Einzelfall kommt es auf die Auslegung durch die Rechtsprechung an.

Davor und danach

Zum EStG sind hier 247 Vorschriften erfasst, jede mit eigenem Wortlaut. Zur Übersicht des EStG

Quelle und Stand

Quelle des Wortlauts: gesetze-im-internet.de, herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz. Stand der Fassung: Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 336.

Der Wortlaut ist amtlich, die Einordnung redaktionell. Für die Anwendung auf einen konkreten Sachverhalt ersetzt beides keine Beratung.